Überein

[749] Übereḯn, adverb. einförmig, einerley Bestimmungen habend. Überein kommen, einförmig, einstimmig seyn. Das kommt damit nicht überein. Überein stimmen, einerley Ton, einerley Inhalt haben. Ihre Aussagen stimmeten nicht überein. Menschen, die in ihren Meinungen, Neigungen und guten Absichten mit einander überein stimmen und überein zu stimmen suchen, Gell. Es ist mit diesen beyden Zeitwörtern am üblichsten. Allenfalls sagt man noch überein lauten, überein klingen, sich überein kleiden, auf einerley Art, gleichförmig; allein mit andern Zeitwörtern ist es nicht gewöhnlich, wie z.B. folgende Stelle im Opitz:


Also werden sie Gott preisen

Und auf Sion Ehr erweisen,

Ihn erheben überein,

Opitz Ps. 102.


Anm. Ein stehet in dieser Zusammensetzung für einförmig, einig, welche Bedeutung durch das Vorwort über hier noch erhöhet wird. Da überein nichts weiter als ein Nebenwort ist, so ist es wider die Analogie, es ist mit dem Zeitworte als Ein Wort zu schreiben; übereinstimmen, richtiger überein stimmen. Die davon gebildeten Nennwörter aber sind wahre und regelmäßige Zusammensetzungen; Übereinkunft, übereinstimmig u.s.f. Auf ähnliche Art werden mehrere Nennwörter aus ganzen R.A. gebildet; Dazwischenkunft, von dazwischen kommen, Gottesvergessenheit, von Gottes vergessen seyn u.s.f. S. die Orthographie.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 749.
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