Übertragen

[780] Übertragen, verb. irreg. act. S. Tragen. 1. Ǘbertragen, ich trage über, übergetragen, über zu tragen, über einen Raum, über etwas tragen, mit dessen Verschweigung, wofür doch hinüber, herüber oder darüber tragen üblicher sind. Doch sagt man noch im Rechnungswesen figürlich, eine Post, eine Summe, eine Rechnung aus einem Buche in ein anderes übertragen.

2. Übertrágen, ich übertrage, übertragen, zu übertragen, welches nur in figürlichem Verstande üblich ist. (1) Man überträgt jemanden, wenn man an seiner Statt die Kosten trägt, für ihn bezahlt. Jemanden in den Steuern übertragen, die Steuern für ihn bezahlen. In einem etwas andern Verstande sagt man auch wohl, eine Sache übertrage nicht die Kosten, wenn sie nicht mehr einträgt, als die Kosten betragen. (2) An einem andern dulden, wofür doch ertragen gewöhnlicher ist. Wenn ich nicht aus Ehrfurcht ihre Schwachheiten übertrüge.


Und überträgt des Nächsten seine Schuld,

Opitz.


Der es auch für erdulden, ertragen überhaupt gebraucht, in welchem Verstande es im Hochdeutschen noch ungewöhnlicher ist. So auch die Übertrágung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 780.
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