Überzeugen

[785] Überzéugen, verb. regul. act. überzeugt, zu überzeugen, eigentlich, durch das Zeugniß anderer zum Geständnisse der Wahrheit oder auch zum Beyfalle bewegen. Man überzeuget jemanden, wenn man ihm Zeugen darstellet, die dasjenige, was er bekennen oder für wahr halten soll, gesehen oder empfunden haben. Von seinem Gewissen überzeuget werden. Die Sache wird zuweilen mit dem Vorworte von, in der edlern Schreibart aber mit der zweyten Endung ausgedruckt. Jemanden des Diebstahles, einer Unwahrheit überzeugen. In weiterer Bedeutung durch unmittelbare Empfindung bewegen, etwas zu gestehen oder für wahr zu halten, wie überweisen. Ich will mich dessen (davon) durch den Augenschein überzeugen. Ingleichen durch deutliche Erkenntniß des Zusammenhanges einer Sache oder der Beweisgründe etwas für wahr zu halten bewegen, wie überführen. Ein überzeugender Beweis. Ich bin nunmehr völlig überzeugt. Daher ist die Überzeugung, sowohl die Handlung des Überzeugens, als auch, und zwar noch häufiger, die klare und bestimmte Empfindung, daß es uns unmöglich ist, ein Ding anders zu begreifen, als wir es begreifen; welche Empfindung, nach Verschiedenheit[785] der empfindenden Person, entweder durch das Zeugniß anderer, oder durch eigene unmittelbare Empfindung, oder auch durch deutliche Erkenntniß des Zusammenhanges, bewirket werden kann.

Anm. Im Schwabenspiegel in der ersten eigentlichen Bedeutung uberziugen, im Niederdeutschen ävertügen, vertügen. Ehedem gebrauchte man dafür auch übersagen, ingleichen bezeugen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 785-786.
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