Unbarmherzig

[831] Unbarmherzig, -er, -ste, adj. et adv. nicht barmherzig, d.i. Fertigkeit besitzend, aus anderer Noth keine Unlust zu empfinden, dabey unempfindlich zu seyn, und darin gegründet. Ein unbarmherziger Richter. Unbarmherzig seyn. Ein unbarmherziges Gemüth. Unbarmherzig mit jemanden umgehen. Ein unbarmherziges Betragen. Daher die Unbarmherzigkeit. Luthers unbarmherziglich Ezech. 23, 25 ist veraltet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 831.
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