Unbefugt

[832] Unbefugt, -er, -ste, adj. et adv. nicht befugt, keine Befugniß zu etwas haben. Du bist unbefugt, dieses zu thun. Eine sehr unbefugte Handlung, wozu man keinen Fug, kein Recht hat. Daher die Unbefugtheit, der Zustand, da eine Person oder Handlung unbefugt ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 832.
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