Unbelebt

[833] Unbelêbt, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von belebt. 1) Eigentlich, kein physisches Leben habend, wofür doch leblos üblicher ist. Ein unbelebter Stein. Mein Schmerz durchdringt den unbelebten Hain, Cron. 2) Figürlich, der nöthigen gesellschaftlichen Lebhaftigkeit auf eine fehlerhafte Art beraubt, und darin gegründet. Ein unbelebter Mensch. Sehr unbelebt seyn. In welchem Verstande man auch das Hauptwort die Unbelebtheit gebraucht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 833.
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