Unbescheiden

[834] Unbescheiden, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von dem Bey- und Nebenworte bescheiden, in dessen sämmtlichen Bedeutungen, besonders fertig und geneigt, sich ungegründete Rechte oder Freyheiten anzumaßen, und darin gegründet. Unbescheiden in seinen Forderungen, Bitten u.s.f. seyn. Eine unbescheidene Bitte. Eine unbescheidene Antwort, welche mit Verletzung der dem andern gebührenden Achtung ertheilet wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 834.
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