Unbeweglich

[836] Unbewêglich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von beweglich. 1) Was sich nicht bewegen lässet. Bewegliche und unbewegliche Güter. Das Vordertheil am Schiff blieb unbeweglich stehen, Apost. 27, 41. Auch was sich selbst nicht bewegt. Unbeweglich da sitzen. 2) Figürlich ist jemand unbeweglich, wenn er sich durch nichts von seiner Entschließung abbringen lässet, und in engerer Bedeutung, wenn er sich durch nichts bewegen, d.i. zu Empfindungen des Mitleidens bringen lässet. So auch die Unbeweglichkeit. Die biblische Bedeutung, ein unbewegliches Reich, für unvergängliches, Ebr. 12, 27, 28, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 836.
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