Unbezwinglich

[836] Unbezwinglich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht bezwungen werden kann. Eine unbezwingliche Leidenschaft.


Und ein verliebtes Herz allein

Sollt unbezwinglich seyn?

Gell.


Daher die Unbezwinglichkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 836.
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