Unbußfertig

[837] Unbußfêrtig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von bußfertig im theologischen Verstande, von der Buße vorsetzlich abgeneigt. Ein unbußfertiges Gemüth. Daher die Unbußfertigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 837.
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