Undenklich

[841] Undênklich, -er, -ste, adj. et adv. nicht sowohl, was sich nicht denken lässet, als vielmehr in engerer Bedeutung, woran man sich wegen Länge der Zeit nicht mehr erinnern kann, was über unser Gedenken ist; im Oberd. unfürdenklich, im Nieders. undechtig, im Oberd. ehedem überdächtig. Vor undenklichen Jahren. Vor undenklicher Zeit. So auch die Undenklichkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 841.
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