Unehrbar

[842] Unehrbar, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von ehrbar, doch nur in dessen zweyter Bedeutung, sowohl den guten anständigen Sitten im hohen Grade zuwider, als auch selbigen zuwider handelnd; als ein glimpflicher Ausdruck für das weit härtere schändlich ob es gleich etwas mehr sagt, als unanständig. Unehrbare Handlungen. Sich unehrbar betragen. Ein unehrbarer Mensch. So auch die Unehrbarkeit, sowohl von der Eigenschaft, Fertigkeit, ohne Plural, als von unehrbaren Handlungen mit demselben. Nichts schützt die Ehre des andern Geschlechts, so bald nur eine offenbare Unehrbarkeit da ist, Hermes.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 842-843.
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