Unfugsam

[850] Unfugsam, -er, -ste, adj. & adv. 1. Als der Gegensatz von fugsam, wo es im Oberdeutschen für unfüglich gebraucht wird. 2. Von fugen, jemanden zu Willen seyn, ist unfugsam, abgeneigt, eines andern Verlangen oder Neigung in billigen Fällen zu erfüllen, wo es doch im Hochdeutschen nur selten gebraucht wird. Ein unfugsamer Mensch, sowohl ein ungehorsamer, nicht folgsamer, als auch ein ungefälliger. So auch die Unfugsamkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 850.
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