Ungefällig

[855] Ungefällig, -er, -ste, adj. & adv. der Gegensatz von 2 gefällig. 1. Kleinen Gefallen erweckend, von Sachen. Ein Gott ungefälliges Verhalten. Das ist mir ungefällig. Mißfällig sagt etwas mehr. 2. Abgeneigt, andern einen Gefallen zu erweisen, und darin gegründet. Du bist ein sehr ungefälliges Geschöpf. Ein ungefälliges Betragen. Daher die Ungefälligkeit, doch nur in der zweyten Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 855.
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