Ungereimt

[861] Ungereimt, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von gereimt in reimen. 1) Nicht gereimt, d.i. am Ende der Zeilen keinen ähnlichen Klang habend, wofür man doch, um der Zweydeutigkeit mit der folgenden Bedeutung willen, lieber reimlos gebraucht. Ungereimte Verse, ein ungereimtes Gedicht, ein reimloses. 2) Von sich reimen, sich schicken, einem andern Dinge gemäß seyn, ist ungereimt der Gegensatz davon, wo es doch nur in engerer und härterer Bedeutung gebraucht wird, einer offenbaren Wahrheit widersprechend und darin gegründet. Etwas ungereimtes sagen, vornehmen, thun. Das war sehr ungereimt. Ungereimt handeln. Ein ungereimter Mensch, welcher eine Fertigkeit besitzt, wider offenbare Wahrheiten zu handeln. Ist etwas der allgemeinen Empfindung vom Schönen und Häßlichen zuwider, so heißt es abgeschmackt. Das Nieders. unriemsk bedeutet auch wahnsinnig. Aber das eben daselbst übliche Unrahm, ein Irrthum, Wahnsinn, scheinet vielmehr von Rahm, ein Ziel, herzustammen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 861.
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