Unparteylichkeit, die

[881] Die Unparteylichkeit, plur. inus. 1. Die Eigenschaft einer Person oder Sache, da sie unparteylich oder unparteyisch ist. Die Unparteylichkeit eines Urtheils, des Richters. 2. Die Neigung, die Fertigkeit, andere ohne Absicht auf außerwesentliche Umstände zu beurtheilen, allein nach bester Einsicht des überwiegenden Rechtes zu handeln.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 881.
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