Unpflichtig

[882] Unpflichtig, -er, -ste, adj. & adv. 1. Zu Unpflichten verbunden, in den drey ersten Bedeutungen des vorigen Hauptwortes; in welchem Verstande es doch selten mehr vorkommt. 2. Pflichtvergessen; eine veraltete Bedeutung. 3. Als der Gegensatz von pflichtig, zu gewissen Pflichten verbunden, ist unpflichtig zuweilen, zu keinen Pflichten gewisser Art verbunden. So sind z.B. unpflichtige Unterthanen, welche dem Grundherren zu keinen Frohndiensten u.s.f. verpflichtet sind. So auch die Unpflichtigkeit, ohne Plural, von dem Zustande.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 882.
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