Untadelhaft

[894] Untadelhaft, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von tadelhaft, doch nur in der ersten Bedeutung, mit keinem Tadel behaftet, nicht fähig, mit Grunde getadelt zu werden; unsträflich. Untadelhaft leben. Eine untadelhafte Arbeit. Untadelhaft seyn. Das verlängerte untadelhaftig ist in der edlern Schreibart veraltet, und dienet bloß, ein Hauptwort für diesen Begriff zu bilden, die Untadelhaftigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 894.
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