Untadelig

[894] Untadelig, -er, -ste, adj. et adv. welches mit dem vorigen gleich bedeutend, und der Gegensatz des ungewöhnlichen tadelig ist. Untadelich (untadelig) in allen Gebothen Gottes gehen, Luc. 1, 6. Ein Bischof soll untadelich seyn, Tit. 1, 6. 7. Untadeliche Worte, Kap. 2, 8. Dieses Wort ist vermittelst der Ableitungssylbe ig, so wie das vorige mit haft gebildet, welche in dem Gebrauche häufig für einander stehen. Es erhellet daraus zugleich, daß die so gemeine Schreibart untadelich unrichtig ist; denn wenn auch die Ableitungssylbe lich hier Statt finden sollte, so müßte das Wort wenigstens mit zwey l untadellich geschrieben werden. Auf eben so fehlerhafte Art schreibt man häufig adelich für adelig. Ein Hauptwort ist von diesem Beyworte nicht üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 894.
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