Unteracht, die

[904] Die Unteracht, plur. car. ein größten Theils veraltetes Wort, diejenige Acht zu bezeichnen, welche von einem Unterrichter verhänget wird, und sich nur auf seinen Gerichtsbezirk erstrecket; zum Unterschiede von der Oberacht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 904.
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