Unterbleiben

[905] Unterbleḯben, verb. irreg. neutr. S. Bleiben, welches das Hülfswort seyn erfordert; ich unterbleibe, unterblieben, zu unterbleiben; ungeschehen bleiben, gleichsam unter Weges bleiben, woraus es zusammen gezogen zu seyn scheinet. Das hätte unterbleiben können. Die Sache ist unterblieben. Daher das Unterbleiben, zuweilen auch die Unterbleibung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 905.
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