Untergeben

[908] Untergében, verb. irreg. act. S. Geben; ich untergebe, untergeben, zu untergeben, unter etwas geben, am häufigsten in figürlichem Verstande, der Zucht eines andern übertragen. Ein Kind einem Lehrer untergeben, nicht allein zum Unterrichte, sondern auch zur Zucht, Bildung der Sitten. Von der Herrschaft, sich einem Landesherren untergeben, gebraucht man lieber, sich unter ihn begeben, oder noch besser andere Ausdrücke, z.B. sich ihm unterwerfen. Daher die Untergebung und der Untergebene, welcher dem Unterrichte und der Zucht, zuweilen auch der Herrschaft eines andern untergeben ist; im Gegensatze des Vorgesetzten. Das Zeitwort lautet schon bey dem Kero untarkeban.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 908.
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