Untergehörig

[908] Untergehörig, adj. et adv. welches nur in einigen Gegenden, besonders Nieder-Deutschlandes, üblich ist. Im Schleßwigischen[908] sind die Untergehörigen eine Art Bauern und Kothsassen, welche ihre Hufen oder Kothe von einem Kloster festen, d.i. zu Lehen nehmen müssen, und daher auch Festbauern, d.i. Lehensbauern, oder Lansten heißen, und also von den Eigenhörigen und Leibeigenen noch sehr weit unterschieden sind. Daher die Untergehörigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 908-909.
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