Unterherrschaft, die

[912] Die Unterhêrrschaft, plur. die -n. 1. Als ein Abstractum und ohne Plural, die untergeordnete Herrschaft, oder Gewalt zu gebiethen und zu verbiethen; im Gegensatze der Oberherrschaft und Landesherrschaft. 2. Eine Person, welche mit einer solchen einem Höhern untergeordneten Herrschaft bekleidet ist. 3. Von Herrschaft, ein mit diesem Titel begabter Landesbezirk, zuweilen der untere Theil einer solchen Herrschaft, der doch richtiger die untere Herrschaft genannt wird, zum Unterschiede von der obern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 912.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika