Unterliegen

[916] Unterliegen, verb. irreg. neutr. S. Liegen, welches das Hülfswort haben erfordert.

1. Únterliegen, ich liege unter, untergelegen, unter zu liegen; unter einem andern Dinge liegen, noch mehr figürlich, überwunden, unterdrückt werden, und zwar absolute, mit Verschweigung der Person oder Sache, von welcher man überwunden worden. Er mußte unterliegen, zog den Kürzern. Es ist ein Geschrey derer, die obliegen und unterliegen, 2 Mos. 32, 18. Wenn ich unterliege, so hilft er mir, Ps. 116, 6. Am häufigsten ist es in diesem Verstande im Infinitiv und Conjunctiv, d.i. in solchen Fällen, wo das Vorwort vor dem Zeitworte bleiben[916] kann. Die Franzosen lagen bey Roßbach unter, beleidigt das Ohr; die Franzosen mußten bey Roßbach unterliegen, klingt erträglicher. Einige Schriftsteller formen, diesen Mißklang zu vermeiden, dieses Zeitwort nach Art des folgenden, als wenn der Ton auf dem liegen hafte; sie unterlagen, Klopst welches aber in dem absoluten Verstande ohne Dativ wider den Sprachgebrauch ist.

2. Unterlḯegen; ich unterliege, habe unterlegen, unter zu liegen; in der vorigen Bedeutung, nur daß hier die Person oder Sache, vor welcher man gleichsam zu Boden liegt, d.i. von welcher man überwunden wird, ausgedruckt wird; da sie denn in der dritten Endung stehen muß. Einem unterliegen, von ihm bezwungen, unterdrückt werden. Dem Feinde unterliegen. Er unterlag der Last der Betrübniß. Der Arglist und Verstellung unterliegen müssen.


Laßt eure Herzen nicht dem Unglück unterliegen,

Cron.


Der König unterliegt in kurzem seinen Plagen,

Weiße.


Schon bey dem Kero untarlicken, in dem alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter undergeligen, Lat. succumbere. Die Oberdeutschen verbinden es allemahl mit dem Hülfsworte seyn, welches auch manche Hochdeutsche nachahmen: er ist den Schmerzen unterlegen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 916-917.
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