Untermauern

[917] Untermáuern, verb. reg. act. ich untermauere, untermauert, zu untermauern, an dem untern Theile mit Mauerwerk versehen, mit dem Accusativ. Eine Wand untermauern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 917.
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