Unterordnen

[918] Unterordnen, verb. reg. act. ich ordne unter, untergeordnet, unter zu ordnen, unter ein anderes Ding ordnen, d.i. in Ansehung der Gewalt und Würde einem andern Dinge nachsetzen und demselben unterwerfen; Lat. subordinare. Jemanden untergeordnet seyn. Die untergeordnete Obrigkeit, die Unterobrigkeit, welche in Ansehung der Gewalt und Würde der höhern nachstehet, von ihr abhänget. In der eigentlichen[918] Bedeutung, unter ein anderes Ding in Ordnung stellen, ist es nicht üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 918-919.
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