Uterreden

[919] Uterréden, verb. reg. ich unterrede, unterredet, zu unterreden. 1. Als ein Reciprocum, mit jemanden reden, sich wegen einer Sache mit ihm besprechen. Sich mit jemanden unterreden. Sich von etwas unterreden. Wir unterredeten uns verschiedene Stunden auf die angenehmste Art. Das Zeitwort ist in dieser Bedeutung elliptisch, so daß das Vorwort, wie in unterhalten, eine Handlung unter oder zwischen mehrern bezeichnet. 2. * Als ein Activum, eine Rede unterbrechen, darein oder dazwischen reden; eine im Hochdeutschen unbekannte, nur im Oberdeutschen gangbare Bedeutung. Es ist unterredet worden, durch die Rede eines andern unterbrochen worden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 919.
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