Unterrichten

[920] Unterrḯchten, verb. reg. act. ich unterrichte, unterrichtet, zu unterrichten. 1. Einem andern Kenntnisse und Begriffe beybringen, welche er nicht hat. Einen Knaben unterrichten. Jemanden in einer Wissenschaft, in der Religion, im Reiten, im Tanzen, im Singen unterrichten. Jemanden unterrichten, wie er sich in einer Sache verhalten soll. Aber mit einem doppelten Accusativ, wie Nehem. 8, 3; daß er sie die Worte des Gesetzes unterrichtete, für lehrete, ingleichen mit der zweyten Endung der Sache, wie Luc. 1, 4; der Lehre, welcher du unterrichtet bist, ist es im Hochdeutschen völlig ungewöhnlich. 2. Jemanden von etwas unterrichten, ihm von einer geschehenen Sache Nachricht ertheilen, damit er sein Betragen darnach bestimmen könne, in welchem Falle das Hauptwort Unterricht nicht üblich ist. Unterrichten sie mich davon, sagen sie mir, was und wie es geschehen ist. Ich bin davon noch nicht unterrichtet.

Anm. Im Schwed. underrätta. Richten hat in dieser Zusammensetzung noch die alte Bedeutung des Erzählens, in welcher es ehedem rahhon lautete, Angels. reccan, Schwed. rätta, welche Bedeutung auch noch in berichten und Nachricht herrschet. Unter scheinet auch hier zu bezeichnen, daß die Sache unter mehrern Personen vorgehe, so daß unterrichten ursprünglich mit unterreden gleich bedeutend gewesen seyn muß, obgleich diese Bedeutung längst veraltet ist. Ehedem waren anstatt dieses Wortes auch entrichten und berichten üblich. S. auch Unterweisen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 920.
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