Unterschlagen

[924] Unterschlagen, verb. irreg. act. S. Schlagen. 1. Unterschlágen; ich unterschlage, unterschlagen, zu unterschlagen. (1) * Wie unterscheiden, in der veralteten eigentlichen Bedeutung, einen Raum durch eine dazwischen geschlagene Scheidewand in zwey besondere Räume abtheilen; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung. Ein Zimmer unterschlagen. (2) Was für einen andern bestimmt ist, heimlich und böslich für sich behalten. Jemanden[924] einen Brief unterschlagen. Geld, eine Erbschaft, ein anvertrautes Pfand unterschlagen.


Wie viel mir ungefähr der Pachter unterschlug,

Can.


Vermuthlich ist die Figur entweder von der folgenden Bedeutung, oder auch von dem Auffangen eines in der Bewegung befindlichen Körpers entlehnt, gleichsam mit der Hand darunter schlagen. Die Lat. intervertere und intercipere haben ähnliche Figuren zum Grunde. Daher die Unterschlagung, in einigen Gegenden der Unterschlag.

2. Únterschlagen; ich schlage unter, untergeschlagen, unter zu schlagen; welches nur in der R.A. gangbar ist, jemanden ein Bein unterschlagen, sowohl eigentlich, mit dem Beine die Füße unter ihm wegschlagen und ihn solcher Gestalt zu Boden werfen; als auch figürlich, ihm durch List ein Übel zubereiten, ingleichen, ihn böslich und mit List eines Vortheiles berauben, ihm in Erlangung eines Vortheils zuvor kommen; supplantare. So auch die Unterschlagung eines Beines.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 924-925.
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