Unterschlägig

[925] Unterschlägig, adj. et adv. welches nur von Wassermühlen und Wasserkünsten gebraucht wird. Ein unterschlägiges Wasserrad, welches durch den Stoß des unten wegfliessenden Wassers in Bewegung gesetzt wird, im gemeinen Leben unterschlächtig; im Gegensatze des oberschlägig oder oberschlächtig. Eine unterschlägige Mühle, welche ein solches Wasserrad hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 925.
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