Unterschreiben

[925] Unterschreḯben, verb. irregul. act. S. Schreiben; ich unterschreibe, unterschrieben, zu unterschreiben; seinen Nahmen unter eine Schrift schreiben. Einen Brief, einen Befehl, ein Instrument u.s.f. unterschreiben. Seinen Nahmen unterschreiben,[925] besser darunter schreiben. Einen Brief nur mit den Anfangsbuchstaben unterschreiben. Es ist noch nicht unterschrieben, figürlich, es ist noch nicht gewiß. Eigentlich gehöret zu dem Unterschreiben die völlige Setzung des Nahmens, so wie unterzeichnen oder signiren nur mit dem Nahmenszuge, den Anfangsbuchstaben, geschiehet; allein, beyde werden sehr häufig für einander gebraucht, besonders wird unterzeichnen in der edlern Schreibart oft für unterschrieben gebraucht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 925-926.
Lizenz:
Faksimiles:
925 | 926
Kategorien: