Untersiegeln

[926] Untersḯegeln, verb. reg. act. ich untersiegele, untersiegelt, zu untersiegeln, das Siegel unter etwas drücken, mit dem Accusativ dieses Etwas. Einen Vertrag, eine Schuldverschreibung untersiegeln. So auch die Untersiegelung. S. auch Versiegeln.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 926.
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