Unterwerfen

[933] Unterwérfen, verb. irregul. act. S. Werfen; ich unterwerfe, unterworfen, zu unterwerfen, von seiner oder eines andern Gewalt abhängig machen. Sich ein Land unterwerfen. Nun gedenket ihr, die Kinder Juda und Jerusalem euch zu unterwerfen,[933] 2 Chron. 28, 10. Ein Leib, der Sünde unterworfen, Weish. 1, 4. Dein Wille soll deinem Manne unterworfen seyn, 1 Mos. 3, 16. Niemanden unterworfen seyn. Ingleichen als ein Reciprocum. Sich jemanden unterwerfen, dessen höchste Gewalt über sich thätig erkennen. In weiterm Verstande sagt man, ein Ding sey einem andern unterworfen, wenn es häufig von demselben bestimmt wird. Wir bleiben Menschen, die Fehlern unterworfen sind. Der Leib ist der Veränderung unterworfen. Die Tugend ist nicht dem Wechsel der Zeit unterworfen, nicht von demselben abhängig, wird nicht davon bestimmt. Allerley Unglücksfällen unterworfen seyn. In noch weiterm Verstande oft nur von der nahen Möglichkeit, von einem Dinge bestimmt zu werden. Der Feuersgefahr unterworfen seyn.

Daher die Unterwerfung, doch nur in der eigentlichen Bedeutung, wo es sowohl im thätigen als reciproken Verstande gebraucht wird. Die Unterwerfung eines Landes, thätig. Die Unterwerfung unter Gott, unter einem Könige, in der reciproken Bedeutung.

Anm. Schon bey dem Kero untaruuerfan, der auch das Hauptwort Untarworfanij für Unterwerfung hat. Es bedeutet, so wie das Lat. subiicere, eigentlich unter sich werfen. S. auch Unterwürfig und Unterwürfigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 933-934.
Lizenz:
Faksimiles:
933 | 934
Kategorien: