Untrieglich

[938] Untrieglich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von trieglich, unfähig, jemandes Erwartung zu dessen Nachtheil nicht zu erfüllen; wo es doch nur in weiterm Verstande gebraucht wird, unfähig zu irren oder die Wahrheit zu verfehlen, wo es oft für unfehlbar, zuverläßig u.s.f. gebraucht wird. Ein untrieglicher Mann. Die heilige Schrift ist untrieglich, unfehlbar. So auch die Untrieglichkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 938.
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