Unumstößlich

[939] Unumstößlich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht umgestoßen werden kann, doch nur in figürlichem Verstande, was nicht widerlegt, durch keine Gegengründe entkräftet werden kann. Ein unumstößlicher Beweis. Etwas unumstößlich beweisen. Es erhellet unumstößlich daraus, daß u.s.f. Daher die Unumstößlichkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 939.
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