Unverdammlich

[940] Unverdammlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht verdammlich, was nicht verdammt, nicht für strafbar erkläret werden kann. So auch die Unverdammlichkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 940.
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