Unverfänglich

[941] Unverfänglich, -er, -ste, adj. et adv. nicht verfänglich, mit keiner Gefahr des Betruges oder des Nachtheiles verbunden. Eine unverfängliche Frage, welche ohne hinterlistige Absicht, oder auch nur, ohne Absicht zu schaden geschiehet. Das ist mir unverfänglich, kann mir keinen Nachtheil bringen. Für unverbindlich, in welcher Bedeutung Frisch dieses Wort anführet, ist es im Hochdeutschen nicht üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 941.
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