Unvergleichlich

[941] Unvergleichlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht vergleichen läßt, doch nur in engerer Bedeutung, so vollkommen, daß[941] es mit nichts verglichen werden kann. Gott ist unvergleichlich. Die Unvergleichlichkeit Gottes, vermöge welcher er mit keinem andern Wesen verglichen werden kann. In weiterm Verstande wird es im gemeinen Leben sehr häufig, für vortrefflich, vollkommen überhaupt gebraucht. Ein unvergleichlicher Mann. Das war ein unvergleichlicher Einfall. Es schmeckt unvergleichlich. Im Scherze nennt man auch wohl einen streitsüchtigen Advokaten, welcher sich niemahls gern mit seinem Gegentheile vergleicht, zweydeutiger Weise, einen unvergleichlichen Advokaten. So auch die Unvergleichlichkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 941-942.
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