Unvergnüglich

[942] Unvergnüglich und Unvergnügsam, -er, -ste, adj. et adv. zwey Wörter, welche mit verschiedenen Ableitungssylben einerley bedeuten, sich nicht begnügen lassend, ingleichen Fertigkeit besitzend, nicht leicht genug zu bekommen und darin gegründet, als Gegensätze für die seltenen vergnüglich und vergnügsam wofür genügsam, so wie für den Gegensatz ungenügsam üblicher ist. So auch die Unvergnüglichkeit und Unvergnügsamkeit, die Ungenügsamkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 942.
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