Unverrichtet

[943] Unverrichtet, adj. & adv. noch nicht verrichtet. Eine unverrichtete Sache. Es ist noch alles unverrichtet. Besonders in der R.A. unverrichteter Sache (bey einigen Sachen, welches der Oberdeutsche Genit. Singul. ist,) abziehen, wieder kommen, zurück kehren u.s.f. ohne sein Geschäft ausgerichtet, seine Absicht erreicht zu haben; im Oberd. unverrichteter Dingen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 943.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: