Unvorgreiflich

[946] Unvorgreiflich und Unvorschreiblich, zwey nur in den Kanzelleyen, besonders Ober-Deutschlandes, übliche Bey- und Nebenwörter, welche daselbst als Ausdrücke der Höflichkeit gebraucht werden,[946] und bedeuten sollen: ohne dadurch einem andern vorzugreifen, oder ihm etwas dadurch vorzuschreiben. Seine unvorgreifliche oder unvorschreibliche Meinung sagen, seine Meinung sagen, ohne doch dem andern dadurch in seinem Urtheile vorgreifen, oder ihm etwas vorschreiben zu wollen. Nach der Analogie der meisten von Zeitwörtern vermittelst der Sylbe lich gebildeten Beywörter, müßten auch diese in leidender Bedeutung gebraucht werden, was sich nicht vorgreifen oder vorschreiben lässet. Allein, man hat Wörter dieser Art genug welche thätig gebraucht werden, z.B. das gleich bedeutende und im Hochdeutschen üblichere unmaßgeblich, verderblich, nachdrücklich, ergötzlich, unaufhörlich, erbaulich, betrieglich, und hundert andere mehr. Indessen sind die beyden angeführten in der edlern Schreibart der Hochdeutschen unbekannt, und können es auch immer bleiben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 946-947.
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