Unwille, der

[949] Der Unwille, des -ns, plur. car. unangenehme Empfindung über das bemerkte Böse, und in engerer Bedeutung über das Mißverhalten anderer; wo Unwille theils einen geringern Grad dieser unangenehmen Empfindung ausdruckt, als Zorn, aber einen höhern, als Mißfallen, theils als eine allgemeine, doch glimpfliche Benennung der mehresten übrigen Stufen gebraucht wird. Unwillen und Verdruß über etwas empfinden. Einen Unwillen wider jemanden fassen, wegen seines Mißverhaltens, oder des an ihm bemerkten Bösen. Mit Unwillen Almosen geben, 2 Cor. 9, 7. Seinen Unwillen fahren lassen, ihn an jemanden auslassen.

Anm. Schon bey dem Ottfried in der heutigen Bedeutung Unuuille, in der Schweiz Aberwille, S. auch Widerwille, welches in manchen Fällen mit diesem Worte gleich bedeutend ist. Un bezeichnet[949] hier nicht bloß eine Abwesenheit des Willens oder Wollens, sondern einen harten Gegensatz des guten Willens, d.i. der guten Gemüthsstellung. Ehedem bedeutete Unwillen, so wie Widerwillen, auch physischen Ekel, Neigung zum Erbrechen, wovon Frisch einige Beyspiele anführet. Horneck gebraucht für Unwille Unmynn, den Gegensatz von Minne, Liebe. Von der Declination dieses Wortes S. Wille.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 949-950.
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