Unzulässig

[954] Unzulässig, -er, -ste, adj. et adv. was nicht zugelassen, nicht verstattet, nicht erlaubt werden kann; bey einigen, ob gleich seltener, unzuläßlich. Daher die Unzulässigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 954.
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