Verabfolgen

[985] Verabfolgen, verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben gebraucht wird, wo ver bloß zur Bildung eines Activi zu dienen scheinet. Man wollte es ihm nicht verabfolgen. In dem Neutro verabfolgen lassen, für abfolgen lassen, ist es völlig unnütz. Daher die Verabfolgung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 985.
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