Veranlassen

[988] Veranlassen, verb. reg. act. Anlaß zu etwas geben. Einen Befehl, eine That veranlassen. Jemanden zu etwas veranlassen, oft auch ihn dazu bewegen. Der Landesherr veranlasset ein Collegium etwas zu thun, als ein glimpflicher Ausdruck für befehlen. Es hat mich niemand dazu veranlasset. Daher die Veranlassung, nicht allein die Handlung des Veranlassens, sondern auch das Ding, welches etwas veranlasset, der Anlaß.

Anm. Es ist vermittelst der Partikel ver aus dem Hauptworte Anlaß zu einem thätigen Zeitworte gebildet, welches auch aus der regelmäßigen Conjugation erhellet; denn wenn es von dem Zeitworte lassen wäre, so müßte es irregulär gehen. S. Ver 2.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 988.
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