Verbällen

[990] Verbällen, verb. regul. act. welches nur in einigen Gegenden üblich ist. Sich den Fuß verbällen, nicht sowohl ihn verstauchen, vertreten, welches wohl auch zuweilen durch dieses Zeitwort ausgedruckt wird, als vielmehr sich durch Gehen Schmerzen oder Taubheit in den Füßen zuwege bringen. In diesem Verstande wird es besonders von den Pferden gebraucht, welche sich verbällen, wenn sie lange unbeschlagen gebraucht werden. So auch das Verbällen. Im gemeinen Leben verbellen, in einigen Gegenden auch erbellen, erbällen. Bällen stammet hier allem Ansehen nach von wallen, gehen, her, S. dasselbe, ingleichen Ver 1 (h).

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 990.
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