Verbleiben

[999] Verbleiben, verb. irreg. neutr. (S. Bleiben,) mit dem Hülfsworte seyn. 1. Für das einfache Zeitwort, in dessen gewöhnlichster Bedeutung, doch mit mehrerm Nachdrucke, ein anhaltenderes, dauerhafteres Bleiben zu bezeichnen, so daß ver hier eine bloße Intension gewähret; Lat. permanere. Auf seiner Meinung verbleiben, unverrückt auf seiner Meinung bleiben. Es hat dabey sein Verbleiben, in den Kanzelleyen, es soll unverändert dabey bleiben. Ich verbleibe, Ew. – in Briefen. Wo daher keine Intension Statt findet, da stehet auch dieses Zeitwort am unrechten Orte.


Wie Kluge zu genießen wissen,

Verbleibt dem Pöbel unbewußt,

Haged.


Wo es um des Sylbenmaßes willen mit merklichem Mißklange für das einfache bleiben stehet. So auch das Verbleiben, und, obgleich nur selten, in einigen Fällen die Verbleibung. 2. * Unterbleiben, eine im Hochdeutschen unbekannte Bedeutung, welche indessen noch im Niederdeutschen gangbar ist. Es ist alles kommen (erfüllet worden,) und keines verblieben, Jos. 23, 21.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 999.
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