Verboth, das

[1001] Das Verboth, des -es, plur. die -e, von dem Zeitworte verbiethen, der Befehl eines Höhern oder Vorgesetzten, wodurch die Unterlassung einer Handlung gebothen wird, im Gegensatze des Gebothes. Die Macht, Geboth und Verboth zu erlassen, zu gebiethen und zu verbiethen. Ein Verboth erlassen, ehedem thun. Jemandes Verboth nicht achten. Dieses Verboth trifft uns nicht, gehet uns nicht an. Ein Verboth aufheben. Eine Handlung mit einem Verbothe belegen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1001.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: