Verdächtig

[1007] Verdächtig, -er, -ste, adj. et adv. im Verdacht seyend, Anlaß zum Verdacht gebend, wo es in noch weiterer Bedeutung, als das vorige Hauptwort, gebraucht wird, und in allen Fällen Statt findet, wo man muthmaßliche oder wahrscheinliche Gründe zu einer üblen Meinung von einer Person oder Sache hat. Der Mensch ist mir verdächtig, die Waare siehet sehr verdächtig aus. Zur verdächtigen Zeit zu jemanden kommen. Einen verdächtigen Umgang mit jemanden haben. Jemanden verdächtig machen. Sich durch etwas verdächtig machen. Verdächtiger Weise. Daher die Verdächtigkeit, die Eigenschaft, da eine Person oder Sache verdächtig ist. Subjective, Verdacht habend, ist es nicht gebräuchlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1007.
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